Können SSI-oder SSDI-Vorteile garniert werden?1 Minute lesen

0 Comments

Im Allgemeinen unterliegen Gelder, die Sie als Zusatzeinkommen (SSI) oder Leistungen der Invalidenversicherung der sozialen Sicherheit (SSDI) erhalten, keiner Garnierung. § 207 des Sozialversicherungsgesetzes schützt diese Mittel vor der Pfändung von Schulden gegenüber den meisten Gläubigern. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel.

SSDI-Leistungen können für bestimmte Schulden gegenüber dem Bund garniert werden., Zum Beispiel kann die Regierung Ihre SSDI-Vorteile für Steuern garnieren oder wenn Sie mit einem von der Regierung garantierten Studentendarlehen in Verzug geraten. Ihre SSDI-Leistungen können auch für überfällige Kindergeld garniert werden.

Zusätzliche Sicherheit Einkommensleistungen haben einen besseren Schutz vor Pfändung. SSI-Leistungen unterliegen auch bei Schulden gegenüber dem Staat keiner Pfändung.

Während SSI-und SSDI-Vorteile vor Pfändungen geschützt sind, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Ihre Bank SSDI-oder SSI-Gelder, die sich auf Ihrem Konto befinden, automatisch schützt., Wenn Ihnen eine Pfändungsklage zugestellt wird, müssen Sie sicherstellen, dass Sie dem Gericht und dem Anwalt des Gläubigers Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Gelder auf dem Konto von der Pfändung befreit sind.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.