IndonesienIndonesien
Ansässige Unternehmen werden auf der Grundlage des weltweiten Einkommens besteuert. Ein ausländisches Unternehmen, das über eine PE in Indonesien Geschäftstätigkeit ausübt, muss im Allgemeinen die gleichen steuerlichen Verpflichtungen wie ein ansässiger Steuerpflichtiger übernehmen. Steuerpflichtige Unternehmensgewinne werden auf der Grundlage normaler Rechnungslegungsgrundsätze berechnet, die durch bestimmte Steueranpassungen geändert wurden. Im Allgemeinen