Pistolen in Fahrzeugen in Alabama

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Zuletzt aktualisiert am 1. Oktober 2020

Alabama verbietet das Tragen einer Pistole in einem Fahrzeug ohne verdeckten Waffenschein, außer auf dem Grundstück des Besitzers oder an seinem festen Geschäftssitz.1 Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Personen, denen es gesetzlich gestattet ist, eine Pistole zu besitzen, während sie entladen und in einem verschlossenen Fach oder Behälter aufbewahrt wird, der sich im Fahrzeug befindet oder sicher am Fahrzeug befestigt ist. Die Pistole muss auch außerhalb der Reichweite des Fahrers und aller Passagiere im Fahrzeug sein.,2

Eine Person ohne Waffenschein, der es nicht untersagt ist, eine Waffe zu besitzen, kann sie auch in einer sicheren Verpackung entladen, vom Ort des Kaufs zu seinem Haus oder Geschäftssitz oder zu oder von einem Ort der Reparatur oder beim Umzug von einem Ort der Wohnung oder Geschäft zu einem anderen.3 Das allgemeine verbot von handfeuerwaffen in fahrzeugen gilt auch nicht für den transport von handfeuerwaffen als kuriositäten oder ornamente entladen und in einer tasche, box oder sicher verpackt paket, wenn nicht verborgen auf die person.,4

Ein öffentlicher oder privater Arbeitgeber darf den Transport oder die Lagerung einer Schusswaffe in einem privaten Kraftfahrzeug eines Arbeitnehmers nicht verbieten, wenn er auf einem öffentlichen oder privaten Parkplatz geparkt ist, wenn der Arbeitnehmer ein verdeckter Waffenscheininhaber ist.5 Die Schusswaffe muss außer Sichtweite sein, während der Mitarbeiter das Fahrzeug besucht.6 Wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug nicht besucht, muss die Schusswaffe außer Sichtweite gehalten und in einem Abteil, Behälter oder im Fahrzeuginneren oder in einem Abteil oder Behälter verschlossen werden, der sicher am Fahrzeug befestigt ist.7

  1. Ala. § 13A-11-73.,
  2. Id.
  3. Ala. § 13-11-74.
  4. Ala. § 13-11-83.
  5. Ala. § 13-11-90(b).
  6. Id.
  7. Id.


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