Soziale Sicherheit (Deutsch)
Bewertung der Behinderung unter soziale Sicherheit
Teil III-Auflistung der Beeinträchtigungen
Die Auflistung der Beeinträchtigungen beschreibt für jedes wichtige Körpersystem Beeinträchtigungen, die als schwerwiegend genug angesehen werden, um eine Person an einer Erwerbstätigkeit zu hindern (oder im Falle von Kindern unter 18 Jahren, die SSI beantragen, schwer genug, um deutliche und schwere funktionelle Einschränkungen zu verursachen). Die meisten der aufgeführten Beeinträchtigungen sind dauerhaft oder es wird erwartet, dass sie zum Tod führen, oder die Auflistung enthält eine bestimmte Dauerangabe., Bei allen anderen Auflistungen muss nachgewiesen werden, dass die Wertminderung mindestens 12 Monate andauert oder voraussichtlich andauern wird. Die Kriterien in der Auflistung der Beeinträchtigungen gelten für die Bewertung von Ansprüchen auf Invalidenleistungen im Rahmen des Invalidenversicherungsprogramms der sozialen Sicherheit oder für Zahlungen im Rahmen des SSI-Programms.
Teil A der Liste der Beeinträchtigungen enthält medizinische Kriterien, die für die Bewertung von Beeinträchtigungen bei Erwachsenen ab 18 Jahren gelten., Die medizinischen Kriterien in Teil A können auch bei der Beurteilung von Beeinträchtigungen bei Kindern unter 18 Jahren angewendet werden, wenn die Krankheitsprozesse eine ähnliche Wirkung auf Erwachsene und jüngere Kinder haben.
Teil B der Liste der Beeinträchtigungen enthält zusätzliche medizinische Kriterien, die nur für die Bewertung von Beeinträchtigungen von Personen unter 18 Jahren gelten., Bestimmte Kriterien in Teil A berücksichtigen die besonderen Auswirkungen der Krankheitsprozesse im Kindesalter nicht angemessen; das heißt, wenn der Krankheitsprozess im Allgemeinen nur bei Kindern auftritt oder wenn sich der Krankheitsprozess in seiner Wirkung auf Kinder und Erwachsene unterscheidet. Zusätzliche Kriterien sind in Teil B enthalten,und die Beeinträchtigungskategorien sind, soweit möglich, nummeriert, um eine Beziehung zu ihren Kollegen in Teil A aufrechtzuerhalten., Wenn die medizinischen Kriterien in Teil B nicht gelten, werden die medizinischen Kriterien in Teil A verwendet.
Die Kriterien in der Auflistung der Beeinträchtigungen gelten nur für einen Schritt des mehrstufigen sequentiellen Bewertungsprozesses. In diesem Schritt reicht das Vorhandensein einer Beeinträchtigung, die die Kriterien in der Auflistung der Beeinträchtigungen erfüllt (oder die gleich schwerwiegend ist), in der Regel aus, um festzustellen, dass eine Person, die nicht arbeitet, behindert ist. Das Fehlen einer Beeinträchtigung auf Listenebene bedeutet jedoch nicht, dass die Person nicht deaktiviert ist., Vielmehr muss der Adjudikator lediglich zum nächsten Schritt des Prozesses übergehen und andere Regeln anwenden, um das Problem der Behinderung zu lösen.